Die Bewerber für die Päpstliche Schweizergarde durchlaufen ein mehrstufiges Auswahlverfahren und werden hinsichtlich ihres gesundheitlichen Zustands , ihres Leumunds (Betreibungs- und Strafregisterauszug), des Lebens in der Kirchgemeinde, sowie ihrer geistigen Verfassung und Persönlichkeit geprüft.
Nach dem Einreichen der Bewerbungsunterlagen werden diese gesichtet und der Kandidat bei entsprechender Eignung zu einem Erstgespräch inklusive Eignungsdiagnostik in die Informations- und Rekrutierungsstelle in Glarus eingeladen. Sollte der Bewerber nicht über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen, erhält er eine entsprechende Absage.
Im Gespräch mit Bernhard Messmer, dem Verantwortlichen für die Rekrutierung, geht es darum, die Motive des Bewerbers, seine Wertehaltung und seine Verbindung zum christlichen Glauben zu ergründen. Der Kandidat erhält erste wichtige Informationen und kann für ihn wichtige Fragen klären. Im Anschluss an das Gespräch folgt die Eignungsdiagnostik. Dabei handelt es sich um ein computerbasiertes psychologisches Testverfahren, welches Aufschluss über die Persönlichkeit und die geistige Verfassung des Kandidaten gibt.
Wenn diese Hürde ebenfalls erfolgreich gemeistert wurde, wird der Anwärter zum Rekrutierungstag nach Zürich eingeladen. Am Rekrutierungstag führt der Kandidat ein Gespräch mit dem Kommandanten und dem Kaplan der Päpstlichen Schweizergarde. Dieses wichtige Gespräch entscheidet über eine definitive Aufnahme oder eine Ablehnung des Bewerbers.
Der Aufnahmeentscheid und die Informationen zum weiteren Vorgehen folgen ungefähr zwei Wochen nach dem Rekrutierungstag.
Für die ärztliche Voruntersuchung in der Schweiz muss das offizielle Arztzeugnisformular der Päpstlichen Schweizergarde verwendet werden. Die Voruntersuchung erfolgt auf Kosten des Kandidaten.
Vor dem Eintritt ins Korps hat der Kandidat seine Zähne sanieren zu lassen.