Die Vereinigung der ehemaligen päpstlichen Schweizergardisten ist ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB. Die Statuten geben Aufschluss über den Vereinszweck, die Mitgliedschaft und diverse organisatorische und rechtliche Aspekte.
Statuten (Stand: 25. Juni 2022)
Das Fahnenreglement regelt die Handhabung der Zentralfahne und der Sektionsfahnen sowie das korrekte Tenue der Fähnriche. Die Uniformenweisung regelt den Gebrauch der Gardeuniform durch Exgardisten.